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Ferienwohnung Hainewalde
Ferienwohnung Hainewalde
Ferienbungalow-Breitebergblick Hainewalde
Ferienbungalow-Breitebergblick Hainewalde

Preise

Preise

Komplettes Ferienhaus pro Übernachtung bei einer Belegung

 

  • mit 1 - 2 Personen: 50 EUR
  • mit 3 - 4 Personen: 60 EUR
     
  • ab 7 Nächten:   eine Übernachtung kostenlos
  • ab 14 Nächten: zwei Übernachtungen kostenlos

 

Im Mietpreis sind die Nebenkosten für Strom, Heizung und Wasser sowie die Bereitstellung von Handtüchern und Bettwäsche enthalten.

 

Alle Preise sind zuzüglich einer Endreinigung in Höhe von 40 EUR.

 

Mindestaufenthalt: 2 Nächte

 

Kinder bis 3 Jahre sind frei.

 

 

 

Mietbedingungen

  1. Anreise und Abreise

Das Ferienhaus steht am Anreisetag grundsätzlich ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Frühere Anreisen sind nach vorheriger Absprache möglich. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, das Ferienhaus bei einer einzelnen Übernachtung ab 19:00 Uhr des Anreisetages, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12:00 Uhr anderweitig zu belegen.

 

Am Abreisetag muss das Ferienhaus bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein.

 

  1. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklräung beim Vermieter.

 

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

- Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit:              20% des Gesamtpreises

- Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit:              50 % des Gesamtpreises

- danach und bei Nichterscheinen:                                        90 % des Gesamtpreises

 

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

 

Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

 

  1. Kündigungsrecht

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.

 

Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

Der Vermieter hat insbesondere ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten zahlungen nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Ein  wichtiger Grund für den Mieter liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsgemäßen Gebrauch des Ferienhauses gewährt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen Kündigung.

 

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, den Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Ferienhauses ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

 

  1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Buchungsabschluss bekannt waren.

Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistung (insbesondere kein Anspruch auf Mietminderung) zu.

Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Vermieters beruht. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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